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Zehn Erbschaftsteuerstrategien
11. Februar 2022Muss eigentlich jeder, dem eine Erbschaft bevorsteht, Erbschaftsteuer zahlen? Kann man durch strategische Planung die Erbschaftsteuer vielleicht vermeiden oder wenigstens reduzieren? Wenn Sie sich diese Fragen stellen, bieten Ihnen die folgenden zehn Punkte Anregungen, wie Sie mit einer möglicherweise drohenden Steuerlast umgehen können.
Als Erblasser müsste man sich eigentlich gar nicht um die Erbschaftsteuer kümmern, denn diese muss nach dem eigenen Versterben von den Erben bezahlt werden. Gibt der Erblasser bereits zu Lebzeiten alles oder möglichst viel seines Vermögens aus, so erhalten die Erben zwar (fast) nichts, zahlen aber immerhin auch keine Steuern. Dennoch ist es der Wunsch vieler Erblasser, dass Ihr Vermögen sie überdauert und an die Nachkommen weitergegeben wird. Allerdings droht hierbei eine hohe Steuerlast. Deshalb kann es sich durchaus lohnen, die Steuerlast bereits im Vorfeld zu reduzieren – auch wenn dadurch streng genommen das Problem eines anderen gelöst wird.
- Nichts tun
Leben Sie Ihr Leben und machen Sie sich keine Gedanken über die eventuell auftretende Steuerlast. Sie können sich zwar mit dem Thema Erbschaftsteuer beschäftigen und Kosten investieren, um Ihren Erben in einer fernen Zukunft unter die Arme zu greifen. Dem steht aber der Eingriff in Ihr Leben gegenüber und die Tatsache, dass Sie sich mit einer eher unschönen Thematik beschäftigen müssen. Dennoch muss Ihnen klar sein: In diesem Fall gehört auch der Fiskus zum Kreis Ihrer Erben und profitiert.
- Genießen Sie Ihr Leben
Mit der Strategie 1 ändern Sie nichts an der eventuell auftretenden Höhe der Erbschaftsteuer. Verbrauchen Sie allerdings Ihr gesamtes Vermögen zu Lebzeiten, so stellt dies die effektivste Methode zur Vermeidung der Erbschaftsteuer dar. Sie sparen sich Beratungskosten und umgehen das Risiko, dass das Finanzamt Ihre Bemühungen der Steuervermeidung nicht anerkennt. Zudem kennen Sie die besten Hotels und Restaurants der Welt und lassen Ihre Träume wahr werden.
- Spenden an gemeinnützige Einrichtungen
Indem Sie gemeinnützige Einrichtungen fördern, steigt Ihr öffentliches Ansehen und Ihre gesellschaftliche Wertschätzung. Sie tun etwas Gutes. Spenden ist nicht nur hinsichtlich der Erbschaftsteuer günstig, sondern wirkt sich auch positiv in Ihrer Einkommensteuererklärung aus. Sollte eine Spende zu Lebzeiten für Sie nicht in Frage kommen, können Sie auch in Ihrem Testament festhalten, dass ein bestimmtes Vermögen gespendet werden soll. Die Erbschaftsteuer entfällt, der positive Effekt bei der Einkommensteuer wird in dieser Variante aber nicht erzielt.
- Schenkungen zu Lebzeiten
Während Sie Schenkungen zu Lebzeiten planen und steueroptimiert regeln können, ist es im Todesfall leider zu spät für Gestaltungen. Zu Lebzeiten können gezielt Freibeträge, die alle zehn Jahre wieder neu aufleben, genutzt werden. Beispielsweise beträgt der Freibetrag zwischen einem Elternteil und dem eigenen Kind 400.000 Euro oder zwischen Eheleuten 500.000 Euro. Neben den Freibetragen gibt es diverse weitere Möglichkeiten, um Vermögen zu Lebzeiten steuerfrei oder steuerbegünstigt zu übertragen. Als Beispiel kann die bedingungslose Übertragung des Familienheims an den Ehegatten genannt werden oder die Gründung von Familiengesellschaften oder -stiftungen, die diverse Möglichkeiten zur Steuereinsparung hervorbringen.
- Richtig heiraten
Wird im Rahmen einer Eheschließung keine gesonderte vertragliche Regelung getroffen, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Als Zugewinn wird – vereinfacht gesagt – die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei Tod oder Scheidung und seinem Anfangsvermögen bei Eheschließung bezeichnet. Die daraus entstehende Ausgleichszahlung an den Ehegatten ist steuerfrei. Dies kann bereits bei glücklich bestehender Ehe im Rahmen einer sog. „Güterstandschaukel“ zur steuerfreien Vermögensübertragung an den Ehegatten genutzt werden. Zudem kann der gesetzliche Güterstand zur Absicherung im Scheidungsfall auch modifiziert werden, so dass Sie für jede Situation die bestmögliche Absicherung erhalten.
- Vorausschauend investieren
Im Erbschaftsteuergesetz sind diverse Vermögensgegenstände begünstigt; das heißt, diese können per se steuerfrei oder jedenfalls steuerbegünstigt übertragen werden, während für andere Vermögensgegenstände, wie z.B. Geld, gar keine Begünstigung vorgesehen ist. Wie bereits bei Strategie 4 erwähnt, zählt zu den Begünstigungen z.B. die Übertragung des selbstbewohnten Familienheims an den Ehegatten. Aus diesem Grund ist es durchaus lohnenswert, in erbschaftsteuerbegünstigtes Vermögen zu investieren, und etwa die gemeinsam bewohnte Immobilie zu kaufen, statt zu mieten. Weitere Begünstigungen sind unter gewissen Bedingungen für Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Kunst und Kulturgütern sowie vermieteten Wohnimmobilien vorgesehen.
- Die Erbschaftsteuer versichern
Der Eintritt eines Todesfalls und die damit einhergehende Steuerbelastung kommt meist unerwartet. Nicht selten ist es zur Begleichung der Steuerlast erforderlich, Bestandsvermögen, wie etwa Immobilien oder ein Unternehmen zu veräußern, um die nötige Liquidität zur Begleichung der Steuerschulden aufzubringen – insbesondere, wenn ein schneller Zugriff auf Depots oder Konten aufgrund des langwierigen Erbscheinverfahrens nicht möglich ist. Diesem Problem können Sie begegnen, indem die Erben sich gegen die Erbschaftsteuerlast versichern.
- Gründung einer Stiftung
Eine weitere Möglichkeit zur Senkung der Erbschaftsteuerlast ist die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung und die Übertragung von Vermögen auf diese. Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile der Erträge aus der Stiftung auch für den Stifter und seine Familie verwendet werden. Noch erheblichere Steuereffekte lassen sich mit einem Doppelstiftungsmodell erzielen, das eine Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung darstellt. Dennoch ist das Vermögen nach Übertragung in die Stiftung dort fest verankert und kann nicht, wie bei einer Gesellschaft, an den Stifter im Gesamten zurückfließen. Dieser potentielle Nachteil kann aber auch ein Vorteil sein, da das Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern und der Verschwendung einzelner Familienmitglieder geschützt ist.
- Deutschland den Rücken kehren
Unter Palmen alt werden oder dort wohnen wo andere Urlaub machen – und dann auch noch Steuern sparen? Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in ein Land ziehen, in dem keine oder nur eine geringe Erbschaftsteuer erhoben wird. Es müssen alle Brücken zu Deutschland abgebrochen werden – auch eine leerstehende Wohnung ist bereits schädlich. Ihre Erben müssen Deutschland ebenso verlassen, damit der deutsche Fiskus keine Steuer erheben kann. Allerdings kann jeder Wegzug auch ertragsteuerlich unerfreuliche Folgen haben, die unbedingt im Vorfeld zu prüfen sind.
- Testament
Die gesetzliche Erfolge wird zwar auf den ersten Blick oft als ausreichend betrachtet, tatsächlich führt sie aber in der Regel zu ungünstigen steuerlichen Folgen. Es treten etwa Doppelbesteuerungseffekte ein, wenn nicht gleich an alle Familienmitglieder vererbt wird, sondern das Vermögen bei jedem weiteren Erbfall in der Generationennachfolge erneut versteuert werden muss. Freibeträge gehen dadurch verloren. Zudem können Unternehmer ohne Testament ihre Nachfolgeregelung nicht mit den gesellschaftsvertraglichen Gegebenheiten abstimmen, es können keine Vermächtnisse ausgesprochen werden und viele Personen, z. B. die Enkelkinder, finden gar keine Berücksichtigung. Mit einem Testament können Sie die Vermögensverteilung in Ihrer Familie zielgerecht steuern und negative steuerliche Effekte vermeiden.