Kryptowährung spezialisierungen

Kryptowährung VM Finovia Steuerkanzlei München

Nomen est omen: Als kryptisch bezeichnen wir Unklarheiten und Unverstandenes. Ein wenig trifft das auch auf das allgegenwärtige Thema der Kryptowährungen zu. Hier klaffen im Steuerrecht erhebliche Lücken und selbst für Finanzämter ist der Umgang noch Neuland. Für Akteure und Investoren auf diesem Gebiet ist es um so wichtiger, sich kompetent beraten zu lassen.

Kryptowährung

Neben der Möglichkeit, Kryptowährungen wie Bitcoins, Ethereum o. a. als Zahlungsmittel einzusetzen, wird die Kapitalanlage in Kryptowährungen ein wachsendes Thema für Unternehmen wie Privatpersonen. Doch selbst nach Zulassung des ersten Blockchain ETFs im Oktober 2021 sind die damit zusammenhängende Begriffe wie NFTs, Wallet, Mining, HODLn, Lending, Fork oder Airdrop selbst für Finanzbehörden noch unverständlich. VM Finovia hat auf diesem Gebiet bereits viel Erfahrung gesammelt und beschäftigt sich intensiv mit diesem dynamischen Finanzfeld.

Herausforderungen

Unser Lösungsansatz

Herausforderungen

  • Aktuell ist die Tendenz erkennbar, dass die Krypto-Besteuerung verschärft wird. Diese Entwicklungen müssen genau und fortwährend beobachtet werden.

  • Zwar werden derzeit Informations- und Besteuerungslücken seitens des Gesetzgebers geschlossen, allerdings bleiben noch viele Fragen offen. Diese Unsicherheiten sind kritisch, da eine fehlende oder falsche Steuerdeklaration von Kryptoerträgen als strafbare Steuerhinterziehung gewertet werden kann.

Unser Lösungsansatz

VM Finovia hat sich bereits sehr frühzeitig mit Kryptowährungen sowie deren steuerliche Einordnung auseinandergesetzt, bei der es so manche Klippe zu umschiffen gilt. Ob Sie bereits im Bereich Kryptowährungen oder NFTs aktiv sind oder es erst werden wollen – eine möglichst frühzeitige Beschäftigung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen ist äußerst ratsam. Zum einen müssen viele Fragen in den Steuerdeklarationen von Privatpersonen oder Unternehmen hinsichtlich der Behandlung von BTC, ETH, NFTs o. ä. geklärt werden, zum anderen können hier Gestaltungsspielräume hinsichtlich Steuerminimierung genutzt werden.

VM Finovia behält die dynamische Gesetzgebung hinsichtlich Kryptowährungen fortlaufend im Blick.

Mit der richtigen Einordnung und strategischen Steuergestaltung lassen sich Steuerbelastungen durch Gewinne mit Kryptowährungen minimieren.

Aufgrund tiefgehender Expertise beraten wir auch gerne Einsteiger auf dem Gebiet der Kryptowährungen umfassend und verständlich.

 

Ansprechpartner

Detailliertes Leistungsspektrum

Kryptowährung

Beratung zur Besteuerung von Kryptowährungen
Weitere Beratungsleistungen
Austausch mit dem Finanzamt

Beratung zur Besteuerung von Kryptowährungen

  • Krypto-Besteuerung für Privatanleger bei Veräußerung von Bitcoins, Ether und anderen Coins
  • Beratung zu „Fifo und Lifo“ Verfahren
  • Krypto-Besteuerung für Unternehmen – Buchhaltung, Ertragsteuer und Umsatzsteuer
  • Gestaltungen zur Steuerminimierung

Weitere Beratungsleistungen

  • Besteuerung von Non-Fungible Tokens
  • Besteuerung der Umsätze im Zusammenhang mit Initial Coin Offerings
  • Investitionen in unternehmerisch tätige Miner, Mining-Pools, Kryptowährungshändler oder Kryptowährungsbörsen (Exchange)

Austausch mit dem Finanzamt

  • Genaue Darstellung aller Sachverhalte
  • Fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Strafbefreiende Selbstanzeigen/Nacherklärungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen

Auch wenn viele Fragen zu Kryptowährungen und deren steuerliche Einordnung noch unklar sind – diese Form der Kapitalanlage sowie des Handels nimmt stetig zu. Mit einer frühzeitigen Einbindung können wir für Sie die passende Steuerstrategie entwickeln und schaffen Ihnen damit Rechtssicherheit.

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