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Digitaler Nachlass
2. September 2022Heutzutage ist das Internet ein wichtiger und großer Teil des alltäglichen Lebens vieler Menschen. Geld, Shopping, Liebe oder Entertainment, alles kann online ablaufen und der Zugang erfolgt über diverse passwortgeschützte Accounts oder Konten. Die allgemeine Empfehlung von Datenschützern ist es, Passwörter so komplex wie möglich zu gestalten und nicht aufzuschreiben. Wenn Sie dies beherzigen, bedeutet das eine hohe Sicherheit für Ihre Daten und Konten. Und das ist auch gut so. Dennoch kann es Ihren Erben dadurch deutlich erschwert werden, Zugriff zu Ihren Konten zu erhalten. Dies führt in schwierigen Zeiten zu unnötigen (finanziellen) Belastungen und Zeitaufwand. Deshalb ist es wichtig, dass Sie gesicherte Informationen hinterlassen, welche relevanten Konten existieren und wie Zugang erlangt werden kann.
Warum ist der digitale Nachlass ein wichtiges Thema?
Hinterlassen Sie keinerlei Aufzeichnungen, werden sich die Hinterbliebenen folgende Fragen stellen:
- Wo waren Sie online registriert?
- Mit welchen Zugangsdaten kann man auf das Konto zugreifen?
- Wie soll mit dem Online-Konto und den damit verbundenen persönlichen Daten verfahren werden?
Wie kann das konkret aussehen?
Um das Ganze etwas anschaulicher darzustellen, soll hier ein kleines Praxisbeispiel genannt werden. Sie führen ein Konto bei einer Onlinebank und bewahren die Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen verschlüsselt in Ihren Unterlagen auf. Ohne Ihr Wissen, können die Erben den Zugang nicht herausfinden. Wenn Sie von dem Inhalt und der Existenz des Kontos zudem keine Kenntnis haben, könnte ein Zugriff durch die Erben ausbleiben. In diesem Fall wird die Bank nach einer gewissen Zeit den Inhalt des Kontos für sich beanspruchen.
Zudem:
Meist erhält der Erbe in sozialen Netzwerken keinen Zugriff auf das Profil des verstorbenen Inhabers. Soweit der Erbe die Sterbeurkunde des Inhabers und zum Nachweis seiner Identität als Erbe ein offizielles Ausweisdokument vorlegt, wird das Konto inaktiv geschaltet („Gedenkmodus“) oder gelöscht. Falls etwas anderes gewünscht ist, müssen Sie dies vorher regeln.
Was sollte ich zur Vorsorge für den digitalen Nachlass tun?
Gestalten Sie sich selbst eine Übersicht über Ihre Konten/Accounts und legen Sie die weitere gewünschte „Verwaltung“ fest. Dabei kann es um eine Löschung des Kontos oder eine Weiternutzung oder Übertragung des Inhalts gehen. Denken Sie dabei nicht nur an materielle oder finanzielle Konsequenzen. Auch kann es für die psychologische Verarbeitung der Hinterbliebenen wichtig sein, dass der Auftritt in den sozialen Medien nach dem Tod verwaltet werden kann. Wenn Ihr Erbe auf Ihr Benutzerkonto zugreifen kann, muss er nicht befürchten, dass der Anbieter ihm den Zugang verweigert. Der Anbieter muss nicht einmal wissen, dass Sie verstorben sind. Der Erbe ist Ihr Rechtsnachfolger und kann Ihr Konto daher problemlos löschen.
Wie kann ich die Kontrolle über meinen digitalen Nachlass behalten?
Wenn nichts geregelt ist, gilt auch für den digitalen Nachlass die gesetzliche Erbfolge. Falls Sie nicht wollen, dass Ihre Angehörigen den vollen Zugriff zu Ihren Konten erhalten, können Sie dies über die folgenden drei Möglichkeiten regeln:
- Vollmacht
Sie ernennen eine Person Ihres Vertrauens, die Ihren digitalen Nachlass nach Ihrem Tod verwaltet. Diese vertrauenswürdige Person muss nicht Ihr Erbe sein. Er oder sie ist Ihr digitaler Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht fest, wie diese Vertrauensperson mit Ihrem digitalen Nachlass verfahren soll. Legen Sie fest, welche Benutzerkonten sofort gelöscht werden sollen, welchen E-Mail-Verkehr Sie löschen lassen wollen und wie mit Ihrer Präsenz in einem sozialen Netzwerk umgegangen werden soll. Vielleicht möchten Sie auch, dass die „Community“ über Ihr Ableben informiert wird, so dass die Vertrauensperson die Aufgabe hat, eine entsprechende Nachricht zu veröffentlichen.
- Testament
Mit einem Testament können Sie ähnliche Vorgaben zum Umgang mit Ihrem digitalen Nachlass machen und eine Person als Vertrauensperson benennen. In dem Testamentsdokument können Sie detaillierte Maßnahmen festlegen, wie die benannte Person mit den hinterlassenen Konten umgehen soll.
- Beauftragen eines kommerziellen Anbieters
Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen kommerziellen Anbieter mit der Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses nach Ihrem Tod zu beauftragen. Dieser kümmert sich gegen eine entsprechende Bezahlung nach Ihrem Tod um die von Ihnen definierten Belange. Das Problem dabei ist, dass dieser Anbieter irgendwie von Ihrem Tod erfahren muss. Außerdem besteht das Risiko, dass Sie kaum zuverlässig beurteilen können, wie vertrauenswürdig ein solcher Anbieter ist und wie er nach Ihrem Tod tatsächlich mit Ihren Daten umgehen wird.
Ist das Thema für mich überhaupt relevant?
Auch wenn Sie den Standpunkt einnehmen: „Nach mir die Sintflut“, so sollten Sie ein Interesse daran haben, wie mit Ihren persönlichen Daten und Ihren Lebensinhalten nach Ihrem Tod umgegangen wird. Ihre Erben, Angehörigen und Freunde sollen Sie so in Erinnerung behalten, wie Sie es sich gewünscht haben.