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Die Reform der Grundsteuer – was Grundbesitzer zukünftig beachten müssen
15. Dezember 2021Durch die Grundsteuerreform, die das Kabinett am 21. Juni 2018 beschlossen hat, müssen alle Grundstücks-bewertungen aktualisiert werden, sodass eine faire Besteuerung für Besitzer und Mieter gewährleistet werden kann.
Was ist die Grundsteuer und wen betrifft sie?
- Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz fällig, auch wenn dieser Grund keine Einnahmen erwirtschaftet.
- Grundbesitz bezieht sich hierbei sowohl auf Wohnraum und gewerblich genutzte Grundstücke, als auch auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft und unbebaute Grundstücke.
- Auch auf die Mieter wirkt sich die Reform aus, da die Grundsteuer über die Nebenkostenumlage weiter-belastet wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Steuerreform soll aufkommensneutral durch-geführt werden, d. h. für einige Steuerzahler erhöht, für andere verringert sich die Steuerlast, insgesamt soll die Gesamtsumme jedoch gleich bleiben.
- Aufgrund Ungleichbehandlung und stark veralteten Daten musste die Reform umgesetzt werden.
- Durch die Reform sind ca. 36 Millionen aktualisierte Grundstücksbewertungen erforderlich.
- Die bundesland-spezifischen Angaben müssen in Form einer Feststellungserklärung zwischen Juli und Oktober 2022 eingereicht werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei !
Wieso gibt es eine Reform?
- Die bisher zur Berechnung genutzten Daten sind teilweise über 80 Jahre alt und reflektieren die unterschiedliche Wertentwicklung verschiedener Regionen nicht akkurat – die Grundsteuer ist damit vom tatsächlichen Wert der Immobilie entkoppelt.
- Immobilien in den alten und neuen Bundesländern werden unterschiedlich behandelt – dies ist laut dem Gleichstellungsgesetz verfassungswidrig.
Wie war die bisherige Steuerregelung?
- Grundsteuer wird im Einheitswertverfahren, basierend auf Daten von 1935 und 1964, berechnet.
- Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sog. Steuermesszahl, und anschließend mit dem sog. Hebesatz multipliziert.
- Während die Bundesregierung die Steuermesszahl festlegt, wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Kommunen bestimmt.
Welches Bundesland plant individuelle Modelle?
Beispiele individueller Modelle:
- Flächenmodell
- Modifiziertes Bodenwertmodell
- Faktorenverfahren
Bundesmodell
Individuell
Nicht absehbar
Was ändert sich durch die Reform?
- Die Reform sieht eine aufkommensneutrale Umverteilung der Steuerlast vor, d. h. die Gesamtheit der Steuerzahler wird nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlen, individuelle Steuerzahlungen verändern sich jedoch basierend auf dem neuen Wert.
- Die Berechnung der Grundsteuer soll vereinfacht werden – die bisher mehr als 20 Variablen werden auf maximal acht reduziert (darunter Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Mietniveaustufe).
- Baufertige aber unbebaute Grundstücke werden künftig über eine erhöhte Steuermesszahl stärker belastet.
- Wichtig: Auf Grund der Öffnungsklausel im Gesetz können die einzelnen Bundesländer individuelle Berechnungsmethoden anwenden.
Was müssen Sie nun beachten?
- Die Angaben zum Grundbesitz müssen in Form einer Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
- Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab Juli 2022 möglich und muss bis Oktober 2022 abgeschlossen sein, andernfalls fallen Verspätungs-zuschläge an.
- Aufgrund der unterschiedlichen Modelle werden unter-schiedliche Daten zur Berechnung herangezogen, was die Komplexität zusätzlich erhöht.
- Die neu berechnete Grundsteuer wird ab 2025 fällig.